Verkehrsüberwachung „Section Control“ muss in Niedersachsen abgeschaltet werden

In seiner Pressemitteilung vom 12.03.2019 teilte das Verwaltungsgericht (VG) Hannover mit, dass es für die Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ des Landes Niedersachsens keine gesetzliche Grundlage gebe. Damit gab das Gericht einem Eilantrag (Az. 7 B 850/19) und einer Klage (Az. 7 A 849/19) statt. In Anlehnung an diese Pressemitteilung berichtete auch juris in einem Beitrag vom 13.03.2019.