Wenn ein Unternehmen plötzlich Gesundheitspolizei spielt: Irrungen und Wirrungen hinsichtlich des Datenschutzes zu Zeiten des Coronavirus

Es erscheint als Ironie des Schicksals, dass ausgerechnet unser Unternehmen, dass seit Jahren zu allen Themen des Datenschutzes berät und bei vielen Firmen den Datenschutzbeauftragten stellt, bei einem Autohaus (das nicht zu unseren Kunden zählt) „Opfer“ eines gravierenden Datenschutzverstosses wurde. Als bei dem Auto einer unserer Mitarbeiterinnen eine Warnmeldung aufleuchtete, wollte sie dies umgehend bei dem Autohaus, über das der PKW bezogen wurde, reparieren lassen. Dazu sollte es jedoch nicht kommen, weil das Autohaus datenschutzwidrige Methoden zur vermeintlichen Abwehr des Coronavirus anwendet.

DSGVO Informationspflicht: Machen Sie sich das Leben leichter

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in Artikel 13 die Informationspflichten. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, betroffene Personen zum Zeitpunkt der Erhebung von Daten zu informieren und über ihre Rechte aufzuklären. Wir stellen Ihnen hier eine unkomplizierte Möglichkeit zur Umsetzung dieser Informationspflicht vor.