2. UPDATE: ePrivacy-Verordnung soll schnellstmöglich verabschiedet werden

Auch wenn das Inkrafttreten der ePrivacy-Verordnung weiterhin nicht abzusehen ist, könnte durch gewisse Stellungnahmen eine Art Beschleunigung stattfinden. Auch in diesem Bereich ist wahrscheinlich erneut mit einer Übergangsfrist zu rechnen. Verantwortliche sollten sich bereits im Vorfeld informieren, welche Schritte ergriffen werden könnten, um im Nachhinein nicht unter Zeitdruck zu geraten.

DSGVO: Schutz von Patientendaten

DSGVO: Schutz von Patientendaten

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit Rheinland-Pfalz (LfDI) berichtet in einem Beitrag über den Schutz von Patientendaten in der digitalen Gesundheitsversorgung. Der LfDI übernimmt in diesem Jahr den Vorsitz der Datenschutzkonferenz (DSK). Dies ist das Gremium aller deutschen Datenschutzbehörden der Länder und des Bundes. Zu seinen vorrangigen Anliegen gehört dabei die Stärkung des Datenschutzes im Gesundheitsbereich.

DSGVO Informationspflicht: Machen Sie sich das Leben leichter

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in Artikel 13 die Informationspflichten. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, betroffene Personen zum Zeitpunkt der Erhebung von Daten zu informieren und über ihre Rechte aufzuklären. Wir stellen Ihnen hier eine unkomplizierte Möglichkeit zur Umsetzung dieser Informationspflicht vor.

Meldepflicht der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde

Meldepflicht der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde

Mit der Einführung der EU-DSGVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet, den bestellten Datenschutzbeauftragen der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden. Nach der aktuellen Auffassung der Datenschutzbehörden sind externe Datenschutzbeauftrage durch den Verantwortlichen, also durch Ihr Unternehmen, der zuständigen Datenschutzbehörde zu melden. Eine zeitnahe Meldung ist dringend anzuraten.