Meldepflicht der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde

Meldepflicht der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde

Mit der Einführung der EU-DSGVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet, den bestellten Datenschutzbeauftragen der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden. Nach der aktuellen Auffassung der Datenschutzbehörden sind externe Datenschutzbeauftrage durch den Verantwortlichen, also durch Ihr Unternehmen, der zuständigen Datenschutzbehörde zu melden. Eine zeitnahe Meldung ist dringend anzuraten.