Was das neue „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen für Unternehmen“ bedeutet

Das neue „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ tritt voraussichtlich Anfang 2019 in Kraft. Darin wird der Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung geregelt. Wer im Falle eines Falles von diesem neuen Schutz profitieren möchte, muss einiges beachten und umsetzen.

Warum gibt es das neue „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG)?
Aufgrund der neuen Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943 werden die fragmentarischen Strafnormen der §§ 17-19 UWG durch ein eigenes Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ersetzt. Bisher gab es innerhalb der EU-Staaten unterschiedliche Regelungen und Definitionen in puncto Geheimnisschutz. Das neue Gesetz sorgt für klare Regelungen und eine Vereinheitlichung innerhalb der EU.

Was beinhaltet das GeschGehG?
Es verbessert den Schutz des Geschäftsgeheimnisses, stellt aber auch höhere Anforderungen. Vor allem aber erhält zukünftig nur noch derjenige Know-how-Schutz, der ausreichende Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen hat und diese entsprechend belegen kann. Nur dann kann er Ansprüche gegen einen sogenannten Verletzer des Geschäftsgeheimnisses gerichtlich geltend machen.

Dazu heißt es in § 2 Ziff. 1 GeschGehG, dass nur noch solche Informationen als schutzfähiges Geschäftsgeheimnis gelten, die „Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber sind“.

Welche Maßnahmen sollten getroffen werden?
Unternehmen sollten alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Geschäftsgeheimnisse ausreichend zu schützen. Vertraulichkeitsvereinbarungen und Verträge (Mitarbeiter, Partner, Dienstleister etc.) sollten überprüft und ggf. überarbeitet werden. Auch technisch organisatorische Maßnahmen (TOMs) sollten einer eingehenden Prüfung unterzogen und, falls nötig, verbessert werden. Sofern keine Vertraulichkeitsvereinbarungen und keine TOMs vorliegen, ist eine rasche Einführung unbedingt ratsam.

Handeln Sie rechtzeitig!
Um genügend Zeit zur Überprüfung und Umsetzung eines passenden Schutzkonzeptes zu haben, sollten Sie spätestens jetzt mit den entsprechenden Maßnahmen beginnen.

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