Erste Bilanz zur DSGVO

Nach der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde jetzt im Innenausschuss des Europaparlaments ein erstes Fazit gezogen. Eine entsprechende Meldung ist auf heise online zu finden.

Willem Debeuckelaere, Chef der belgischen Datenschutzbehörde, hob hervor, dass Europa prinzipiell das beste aller Datenschutzgesetze habe. Zeitgleich kritisierte er jedoch die praktische Umsetzung und auch den Mangel an Ressourcen. So bleibe der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) ein Gremium nationaler Behörden, Debeuckelaere weiter. Sofern eine nationale Datenschutzbehörde einer Beschwerde nicht nachgehe, passiere wenig.

Die oberste Datenschützerin Österreichs, Andrea Jelinek, kommt hingegen zu einem positiven Ergebnis. Sie hob die 45 sogenannten One-Stop-Shop-Untersuchungen hervor. Hier gab es zwischen den einzelnen Behörden bisher keinerlei Streit. Die bisherigen Zuständigkeitsentscheidungen konnten ihrer Meinung nach bisher auch problemlos abgewickelt werden, so zu den 206.326 Beschwerden, die bisher beim EDPB eingereicht wurden.

Andererseits kritisierte die Abgeordnete Sophie in’t Veld unterdessen die EU-Kommission. Diese schreite ihrer Ansicht „nicht energisch gegen säumige Mitgliedsstaaten“ ein. Sie hob die Unterschiede der einzelnen Mitgliedsstaaten hervor. So haben u.a. Polen und Portugal ihr nationales Recht noch nicht an die Vorgaben der DSGVO angepasst.

Unmut kam jedoch bei der Betrachtung einiger Budgets auf. So wurden in Polen und Tschechien die Budgets der Datenschutzbehörden gekürzt, obwohl mehr Arbeit, ca. doppelt so viel, bei kaum gestiegenem Personalbestand anfalle. Hingegen können ein paar Mitgliedsstaaten Steigerungen beim Personalbestand verzeichnen.

Giovanni Buttarelli, Europas oberster Datenschützer, teilte in seinem Jahresbericht mit, dass die Zahl der Datenschutzbeamten mit der „Phalanx an Anwälten auf der Seite großer Unternehmen“ niemals mithalten könne.

Buttarelli lobte den Erfolg der DSGVO, gab jedoch auch zu bedenken, dass „auf die Datenschützer noch ein Haufen unerledigter Arbeit“ zukomme. Hierfür nannte er das Beispiel Italien. Ein dort verabschiedetes Gesetz sieht die Speicherung von Vorratsdaten bis zu sechs Jahren vor.

Nach Einführung der DSGVO hat sich viel geändert. Die anfängliche Unsicherheit ist jedoch zu einem großen Teil nicht mehr vorhanden. Hierbei zeigt sich auch, dass die Umsetzung solcher Vorhaben Zeit braucht und auch erst in der Mitte der Gesellschaft ankommen muss und das so, wie es beabsichtigt war.

Es bleibt zu hoffen, dass die Datenschutzbehörden auch weiterhin den Verantwortlichen mit Informationen und Ratschlägen zur Seite stehen, sich jedoch zeitgleich mit der Datensammelwut von Diensten und Betreibern beschäftigen.

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